Per Kreditkarte bezahlte Spieleinsätze für ein Online-Glücksspiel werden nicht erstattet!
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist einem Kreditkartenanbieter im Massengeschäft der Online-Transaktionen nicht zumutbar, die Lizenz eines jeden Online-Glücksspielanbieters (taggenau) zu überprüfen. Außerhalb Deutschlands ist Glücksspiel zudem oftmals legal möglich und der Kreditkartenanbieter hat keine Kenntnis davon, an welchem Ort die Kreditkarte bei der Nutzung von Online-Dienstleistungen zum Einsatz kommt.
LG Bonn, 14.02.2020 - Az: 2 O 144/19
ECLI:DE:LGBN:2020:0214.2O144.19.00
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