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Vorfälligkeitsentschädigung: Bank ist für die Ordnungsmäßig- und Richtigkeit beweispflichtig

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann die kreditgebende Bank für ihre Zustimmung zur Vertragsauflösung als Ausgleich von Nachteilen verlangen, die ihr durch die vorzeitige Kreditablösung entstanden sind.

Anders formuliert kann die Bank damit den Betrag geltend machen, der ihrem Interesse an der weiteren Durchführung des Kreditvertrags entspricht. Mit diesem Ausgleichsanspruch wird zugleich die Tatsache kompensiert, dass der Gesetzgeber hier dem Darlehensnehmer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gewährt, obwohl die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, aus dem Risikobereich des Darlehensnehmers stammen und grundsätzlich nicht zur Kündigung berechtigen.

Hierzu stehen der kreditgebenden Bank grundsätzlich zwei gleichwertige Berechnungsmethoden zur Verfügung, zwischen denen diese an sich frei wählen kann: die sogenannte Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.

Grundlage für die Berechnung des Zinsschadens nach der sog Aktiv-Aktiv-Methode ist dabei die Annahme, dass die kreditgebende Bank die vorzeitig zurückerhaltenen Darlehensvaluta wiederum als festverzinslichen Grundpfandkredit neu ausreicht.

Als mögliche kompensationspflichtige Positionen ergeben sich hiernach ein Zinsmargenschaden sowie ein etwaiger darüber hinausgehender Zinsverschlechterungsschaden.

Der Zinsmargenschaden als der entgangene Nettogewinn aus dem vorzeitig abgelösten Darlehensvertrag ist hierbei im Ausgangspunkt aus der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Darlehenszinsen und den Refinanzierungskosten der Bank zu errechnen. Die sich ergebende Differenz bildet allerdings die Bruttozinsmarge und enthält noch eine Risikoprämie für die nunmehr entfallende Restlaufzeit des ursprünglichen Darlehensvertrages sowie - sofern nicht weitere laufzeitabhängige Sondergebühren verlangt werden - hierauf entfallende Verwaltungskosten. Die Differenz ist deshalb um diese Posten zu kürzen.

Der Zinsverschlechterungsschaden in Gestalt der Differenz zwischen dem Vertragszins und einem niedrigeren Wiederausleihezins sind den ausfallenden Vertragszinsen diejenigen Zinsen gegenüberzustellen, welche die Bank üblicherweise erhalten könnte, würde sie die zurückerhaltene Valuta erneut als Darlehen ausreichen.

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