Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.067 Anfragen

Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Streitig war vorliegend die Frage, ob - und falls ja, wie - das Finanzamt verpflichtet ist, gezahlte kanadische Quellensteuer auf Kapitalerträge für Zwecke der Anrechnung auf die Gewerbesteuer festzustellen.

Das Hessische Finanzgericht hat die Frage bejaht und der Klage stattgegeben.

Der Einbehalt kanadischer Quellensteuer führt zu einer Doppelbesteuerung, denn Deutschland und Kanada erheben von demselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum eine gleichartige Steuer.

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage des zwischen Kanada und Deutschland geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erfolgt durch Anrechnung der Steuer.

Dies gilt nach der Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für die Gewerbesteuer.

Zwar enthalte das Gewerbesteuergesetz keine entsprechende Anrechnungsvorschrift, das DBA ordne jedoch als Rechtsfolgenverweis eine solche Anrechnung an. Trotz Fehlens einer ausdrücklichen gewerbesteuerrechtlichen Anrechnungsregelung habe diese Anrechnung in entsprechender Anwendung der körperschaftsteuerrechtlichen und einkommensteuerrechtlichen Anrechnungsregelungen (§ 26 Abs. 1 Satz a Nr. 1 KStG und § 34c Abs. 6 Satz 2 EStG) zu erfolgen.

Das Hessische Finanzgericht hat weiterhin entschieden, dass die Feststellung der Anrechnung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Rahmen des Gewerbesteuer-Messbescheides durch das Finanzamt zu erfolgen habe.


FG Hessen, 26.08.2020 - Az: 8 K 1860/16

Nachfolgend: BFH - I R 8/21 (anhängig)

Quelle: PM des FG Hessen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant