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Verluste aus entschädigungslosem Entzug von Aktien

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Fall des entschädigungslosem Entzug von Aktien, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, kann der Aktionär einen Verlust steuerlich geltend machen, wenn mittels Insolvenzplan das Grundkapital einer Aktiengesellschaft auf Null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wird.

Hier liegt ein steuerbarer Aktienveräußerungsverlust vor.


BFH, 03.12.2019 - Az: VIII R 34/19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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