Bei einem geschlossenen Investmentfonds wird das Anlagevermögen ebenso wie im offenen Investmentfond durch eine Investmentgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) in einem Sondervermögen gebündelt und in einem oder mehreren Anlagebereichen vorher festgelegten Anlageprinzipien investiert. Anleger können die Anteile jedoch nicht jederzeit erwerben oder zurückgeben.
Die Zahl der Anleger variieren daher ebenso wenig wie das Grundkapital. Das Sondervermögen verändert sich natürlich trotzdem - z.B. durch Kursänderungen, Dividenden- und/oder Zinsgewinne, so dass sich der Anteilswert entsprechend ändert.