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Geschlossene Investmentfonds

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem geschlossenen Investmentfonds wird das Anlagevermögen ebenso wie im offenen Investmentfond durch eine Investmentgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) in einem Sondervermögen gebündelt und in einem oder mehreren Anlagebereichen vorher festgelegten Anlageprinzipien investiert. Anleger können die Anteile jedoch nicht jederzeit erwerben oder zurückgeben.

Die Zahl der Anleger variieren daher ebenso wenig wie das Grundkapital. Das Sondervermögen verändert sich natürlich trotzdem - z.B. durch Kursänderungen, Dividenden- und/oder Zinsgewinne, so dass sich der Anteilswert entsprechend ändert.

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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Verfügbarkeit: Während Anteile an offenen Fonds jederzeit erworben oder zurückgegeben werden können, ist dies bei geschlossenen Investmentfonds nicht der Fall.
Ja, obwohl die Anzahl der Anleger und das Grundkapital in der Regel fixiert sind, unterliegt das Sondervermögen Schwankungen durch Kursveränderungen, Zinsgewinne oder Dividendenausschüttungen, was den Anteilswert beeinflusst.
Das Kapital wird durch eine Kapitalanlagegesellschaft in einem Sondervermögen gebündelt und nach vorher festgelegten Anlageprinzipien in spezifische Anlagebereiche investiert.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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