Der Entreicherungseinwand ist im Schuldrecht vor allem im Zusammenhang von Rückforderungen und Rückabwicklungen von Verträgen relevant. Er kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn eine geleistete Zahlung oder eine erbrachte Leistung nachträglich für unwirksam erklärt wird oder anderweitig rückabgewickelt werden soll.
Grundprinzip der Entreicherung
In rechtlicher Hinsicht meint der Entreicherungseinwand, dass der Empfänger einer Leistung, die im Nachhinein für unwirksam erklärt wird oder anderweitig rückabgewickelt werden soll, diese Leistung bereits verbraucht, veräußert oder anderweitig aufgebraucht hat. In solchen Fällen kann die betroffene Partei den Einwand der Entreicherung geltend machen, um die Rückforderung oder Rückabwicklung zu erschweren oder sogar zu verhindern.
Der Einwand der Entreicherung soll sicherstellen, dass eine Partei, die bereits einen Vermögensvorteil aus einer Leistung gezogen hat, nicht in eine schlechtere Position versetzt wird, wenn diese Leistung im Nachhinein als unwirksam oder rückabzuwickelnd erklärt wird.
Voraussetzungen für den Entreicherungseinwand
Damit der Entreicherungseinwand erfolgreich geltend gemacht werden kann, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören unter anderem:
GutgläubigkeitDer Empfänger der Leistung muss die Leistung in gutem Glauben an deren Wirksamkeit erhalten haben. Das bedeutet, er darf nicht gewusst haben oder vernünftigerweise nicht wissen konnten, dass die Leistung unwirksam oder rückabzuwickeln ist.
Veränderung der VermögenslageDer Empfänger muss seine Vermögenslage aufgrund der Leistung verändert haben. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass er die erhaltenen Geldmittel ausgegeben hat oder dass er die erhaltene Sache veräußert oder anderweitig genutzt hat.
Beispiele für den EntreicherungseinwandZahlung an vermeintlichen GläubigerA zahlt fälschlicherweise eine offene Rechnung an B, der sich als falscher Gläubiger herausstellt. B hat das Geld bereits ausgegeben, um Schulden zu begleichen. Wenn A nun sein Geld zurückfordern möchte, kann B den Entreicherungseinwand geltend machen, da er gutgläubig davon ausging, der rechtmäßige Gläubiger zu sein.
Gebrauch eines fehlerhaften Produkts
Ein Käufer erwirbt ein Produkt, das später aufgrund von Mängeln rückabgewickelt werden muss. Der Käufer hat das Produkt jedoch in der Zwischenzeit in gutem Glauben genutzt oder weiterverkauft. In diesem Fall könnte der Entreicherungseinwand eine Rolle spielen.
Auf den Einzelfall kommt es an!
Die Anwendung des Entreicherungseinwands hängt immer von den spezifischen Umständen des konkreten Einzellfall abhängt und ist nicht in allen Fällen erfolgreich.