Ab dem 16.12.2019 werden grenzüberschreitende Zahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedstaaten billiger. Dank neuer EU-Vorschriften kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen. Will beispielsweise eine bulgarische Verbraucherin Euro ins Ausland überweisen, wird sie dafür jetzt dieselbe Gebühr zahlen wie für eine Überweisung in Lew innerhalb Bulgariens. Mit anderen Worten: Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden ab sofort nur noch ganz wenig oder gar nichts mehr kosten.
Die Kommission wird genauestens darauf achten, wie diese Vorschriften in der Praxis angewandt werden, und eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten, um ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.
Diese Vorschriften, die in der Verordnung (EU) 2019/518 niedergelegt sind, fügen sich in die laufenden Bestrebungen der Kommission ein, den Verbrauchern einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen, ganz so, wie sie es im Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher “ vom März 2017 skizziert hatte. Als Nächstes werden im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU einen Vergleich der Gebühren ermöglichen, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.
Veröffentlicht: 16.12.2019
Quelle: PM der EU-Kommission


