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Vermieter verstößt gegen Konkurrenzschutzklausel ...

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB, da es sich hier nicht um Eigenschaften der Räumlichkeiten handelt und der Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel

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OLG Dresden, 20.07.2010 - Az: 5 U 1286/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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