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Vermieter verstößt gegen Konkurrenzschutzklausel ...

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB, da es sich hier nicht um Eigenschaften der Räumlichkeiten handelt und der Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel

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OLG Dresden, 20.07.2010 - Az: 5 U 1286/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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JG