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Vermieter verstößt gegen Konkurrenzschutzklausel ...

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB, da es sich hier nicht um Eigenschaften der Räumlichkeiten handelt und der Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel

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RJanson, Rodenbach