Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

Rückgabe eines Teiles der Schlüssel von Gewerberäumen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Eigentümer eines Geschäftshauses an den Beklagten Geschäftsräume vermietet. Da dieser die Miete nicht zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Statt der ausgehändigten sechs Schlüssel für Haus und Ladenlokal bekam der Vermieter lediglich drei Schlüssel zurück. Daraufhin ließ er die Schließanlage auswechseln und verlangte die Kosten hierfür vom Mieter.

Das Gericht verurteilte den Mieter zur Zahlung der Kosten für den Ersatz der Schließanlage.

Den Mieter treffe die Pflicht, alle Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Da sich in dem Objekt noch andere Geschäfte befanden, liegt das Interesse des Klägers, Dritten den unbefugten Zugang zum Mietobjekt zu verwehren, auf der Hand. Daher müsse die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden. Der Mieter habe dies verschuldet, weil er entgegen seiner Verpflichtung nicht die gesamte Mietsache nebst aller Schlüssel zurückgegeben habe. Er müsse daher die Kosten übernehmen.


LG Coburg, 26.07.2001 - Az: 12 O 274/01

Quelle: PM LG Coburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.

Gerne wieder

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant