Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Rückgabe eines Teiles der Schlüssel von Gewerberäumen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Eigentümer eines Geschäftshauses an den Beklagten Geschäftsräume vermietet. Da dieser die Miete nicht zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Statt der ausgehändigten sechs Schlüssel für Haus und Ladenlokal bekam der Vermieter lediglich drei Schlüssel zurück. Daraufhin ließ er die Schließanlage auswechseln und verlangte die Kosten hierfür vom Mieter.

Das Gericht verurteilte den Mieter zur Zahlung der Kosten für den Ersatz der Schließanlage.

Den Mieter treffe die Pflicht, alle Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Da sich in dem Objekt noch andere Geschäfte befanden, liegt das Interesse des Klägers, Dritten den unbefugten Zugang zum Mietobjekt zu verwehren, auf der Hand. Daher müsse die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden. Der Mieter habe dies verschuldet, weil er entgegen seiner Verpflichtung nicht die gesamte Mietsache nebst aller Schlüssel zurückgegeben habe. Er müsse daher die Kosten übernehmen.


LG Coburg, 26.07.2001 - Az: 12 O 274/01

Quelle: PM LG Coburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg