Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.081 Anfragen

Wie sorgsam muss der Hausschlüssel im Krankenhaus verwahrt werden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich hat der Mieter zwar die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schaden an und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann. Hierzu zählt auch der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels. Im Verlustfalle hat der Mieter jedoch nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Bewahrt ein Mieter die Haus- und Wohnungsschlüssel während seines Klinikaufenthalts in dem verschließbaren Wertfach des im Krankenzimmer befindlichen Schrankes auf, so liegt keine Verletzung dieser Obhutspflicht vor. Es besteht keine Verpflichtung des Mieters, die Schlüssel durch die Klinikverwaltung verwahren zu lassen oder das Wertfach vor Verwendung auf seine Einbruchssicherheit zu prüfen.

Wird dem Mieter trotz der Verfahrung im Wertfach der Schlüssel entwendet, so kann der Vermieter die Kosten für den Wechsel der Schließanlage nicht vom Mieter verlangen.


AG Ahrensburg, 25.06.2010 - Az: 47 C 1171/09

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant