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Kein Rückzahlungsanspruch bei Buchung eines Coachings zum Business-Aufbau

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anwendungsbereich des HWG ist nicht eröffnet, wenn ein Coaching zum Business-Aufbau angeboten wird, das am Rand auch mit „Gesundheit“ wirbt.

Muss ein Teilnehmer die Gebühren für ein Coaching zum Business-Aufbau finanzieren, spricht dies noch nicht für eine Sittenwidrigkeit.

Das Angebot eines Coachings zum Business-Aufbau, bei dem der Schwerpunkt auf einem 1:1 Coaching liegt und bei dem eine Überwachung des Lernerfolgs nicht stattfindet, verstößt nicht gegen § 1 FernUSG.


OLG München, 16.05.2024 - Az: 3 U 984/24e

Vorgehend: LG München I, 12.02.2024 - Az: 29 O 12157/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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