Der Anwendungsbereich des HWG ist nicht eröffnet, wenn ein Coaching zum Business-Aufbau angeboten wird, das am Rand auch mit „Gesundheit“ wirbt.
Muss ein Teilnehmer die Gebühren für ein Coaching zum Business-Aufbau finanzieren, spricht dies noch nicht für eine Sittenwidrigkeit.
Das Angebot eines Coachings zum Business-Aufbau, bei dem der Schwerpunkt auf einem 1:1 Coaching liegt und bei dem eine Überwachung des Lernerfolgs nicht stattfindet, verstößt nicht gegen § 1 FernUSG.
Muss ein Teilnehmer die Gebühren für ein Coaching zum Business-Aufbau finanzieren, spricht dies noch nicht für eine Sittenwidrigkeit.
Das Angebot eines Coachings zum Business-Aufbau, bei dem der Schwerpunkt auf einem 1:1 Coaching liegt und bei dem eine Überwachung des Lernerfolgs nicht stattfindet, verstößt nicht gegen § 1 FernUSG.
OLG München, 16.05.2024 - Az: 3 U 984/24e
Vorgehend: LG München I, 12.02.2024 - Az: 29 O 12157/23
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz | Geprüft von: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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