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Corona-Soforthilfen: fehlende Antragsberechtigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Pandemiebeginn

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Schließen Richtlinien über die Gewährung von „Corona-Soforthilfen“ Unternehmen aus, die schon vor Pandemiebeginn in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, u.a. deshalb, weil sie Gegenstand eines Insolvenzverfahrens waren, ist es nicht zu beanstanden, wenn in der für die Gewährung einer Soforthilfe maßgeblichen Verwaltungspraxis diesbezüglich nicht auf das Unternehmen abgestellt wird, wie es vom Insolvenzverwalter fortgeführt wird, sondern allein auf den Umstand, dass das Insolvenzverfahren zum maßgeblichen Stichtag noch fortgedauert hat.


VGH Bayern, 03.08.2022 - Az: 22 ZB 22.1151


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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