Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.442 Anfragen
Kündigung eines Fitnessstudiovertrags
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ob die Kündigung des Fitnessstudiovertrags der Klägerin der Schriftform bedurft hätte und ob die ordentliche Kündigung zum 09.06.2021 nach dem vereinbarten Vertragsinhalt möglich war, kann dahinstehen. Denn die Beklagte hat mit Schreiben vom 24.08.2020 das Austrittsdatum zum 09.06.2020 schriftlich bestätigt. Somit wurde zumindest eine Vertragsaufhebung vereinbart.
Die Kündigungserklärung der Klägerin beinhaltet im Zweifel das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags (§ 140 BGB); dieses Angebot hat die Beklagte angenommen.
Es erscheint treuwidrig, dass sich die Beklagte nachträglich an ihre schriftlich fixierten Erklärungen nicht mehr gebunden fühlen will.
AG Bremen, 25.04.2022 - Az: 9 C 43/22
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!