Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.013 Anfragen

Wohnraummietrecht kann auch auf Geschäftsraummietverträge angewendet werden

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine entsprechende Anwendung des Wohnraummietrecht auf Geschäftsraummietverträge kann auch konkludent vereinbart werden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein bürgerlich-rechtlicher Verein hatte ein Objekt gemietet, um dort Vereinsmitglieder zu Wohnzwecken unterbringen zu können. Der Mietvertrag war daher als Wohnraummietvertrag überschrieben, als Vertragszweck war die Nutzung der Mieträume zu Wohnzwecken vereinbart.

Zwischen den Parteien war strittig, ab eine (vermieterseitige) Kündigung des Mietverhältnisses nach den Regeln für Geschäftsraummietverträge oder nach dem Wohnraummietrecht zu erfolgen hat.

Das in der Sache befasste Gericht war der Ansicht, dass zwar ein Gewerberaummietvertrag abgeschlossen wurde, jedoch konkludent die Anwendung des Wohnraummietrechts vereinbart wurde. Dies ergab sich aus der Überschrift „Wohnraummietvertrag“, welche nur so verstanden werden kann, dass das für das Mietverhältnis die Vorschriften des Wohnraummietrechts angewendet werden sollen. Es befand sich im Vertrag auch keine einzige Vorschrift, die auf eine Anwendung von Gewerberaummietrecht hindeutete.

Zudem hatte der Vermieter in der Vergangenheit die Zustimmung zu Mieterhöhungen unter Bezugnahme auf den Cottbuser Mietspiegel verlangt und dabei selber Bezug auf Vorschriften des Wohnraummietrechts genommen.


LG Cottbus, 25.09.2020 - Az: 1 O 264/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant