Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.294 Anfragen

Schließung von Sportanlagen / Tennishallen wegen Corona

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Schließung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen stellt ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Virus Covid-19 dar.

Es ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber unter dem Gesichtspunkt der Ansteckungsprävention bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen andere Maßnahmen wie z.B. Abstands- und Hygieneregeln oder die Steuerung der Zahl der sich gleichzeitig dort aufhaltenden Personen derzeit als nicht gleich effizient erachtet hat.

Das Interesse, Einnahmen aus der Vermietung einer Tennishalle erzielen zu können, hat gegenüber dem überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutz der Bevölkerung effektiver zu verhindern, zurückzutreten.

Die unterschiedliche Behandlung von Olympiakader/Perspektivkader ist deshalb gerechtfertigt, weil diese Sportler zumindest teilweise ihren Beruf ausüben und deshalb den Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG genießen.

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann nicht daraus hergeleitet werden, dass der Einzelhandel wieder öffnen darf.


OVG Saarland, 26.03.2021 - Az: 2 B 81/21

ECLI:DE:OVGSL:2021:0326.2B81.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant