Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.778 Anfragen

Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb des Konzerns zur Umgehung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 4 Minuten

Bei der Ermittlung des steuerfreien Gewinns nach § 8b Abs. 2 S. 2 KStG eines Veräußerungsgeschäfts ist der Verlust aus einem gegenläufigen Geschäfts als Veräußerungskosten zu berücksichtigen, wenn zwischen den Geschäften ein Veranlassungszusammenhang besteht und das Verlustgeschäft eine größere Nähe zum Anteilsverkauf aufweist, als zum allgemeinen Geschäftsbetrieb. Nicht erforderlich ist eine rechtliche oder tatsächliche Verknüpfung zwischen den Aufwendungen und dem Veräußerungsvorgang.

Zur Beurteilung des vorrangigen Veranlassungszusammenhangs ist eine wertende Beurteilung nach dem auslösenden Moment durchzuführen. Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller konkreten Umstände. Es muss sich dabei nicht notwendigerweise um wirtschaftlich ausgeglichene risikolose Geschäfte handeln, die sich auf den gleichen Basiswert beziehen. Auch muss es sich der Geschäftsgegenstand nicht auf einander abgestimmte Finanzprodukte beziehen.

Ein vorrangiger Veranlassungszusammenhang zwischen zwei Geschäften besteht dann, wenn sie nach ihrer Anlageplanung und den tatsächlichen Abläufen nur in ihrer Gesamtheit einen wirtschaftlichen Sinn ergeben.

Wesentliches Indiz für einen vorrangigen Veranlassungszusammenhang ist die , zeitliche und sachliche Abstimmung der Geschäfte, dabei können die Zeitpunkte der Gewinn- bzw. Verlustrealisierung durchaus auseinanderfallen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


FG Hessen, 21.10.2020 - Az: 4 K 1644/18

ECLI:DE:FGHE:2020:1021.4K1644.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant