Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.307 Anfragen

Antrag einer Einzelhandelskette gegen die Corona-LVO M-V erfolglos

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat einen von einer Einzelhandelskette gegen § 2 Abs. 1 Corona-LVO M-V gestellten Normenkontroll- Eilantrag abgelehnt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Corona-LVO M-V sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels für Kunden geschlossen zu halten.

Die Antragstellerin betreibt bundesweit einen Einzelhandel im Filialbetrieb, wobei es sich überwiegend nicht um ein nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Corona-LVO M-V privilegiertes Sortiment handelt. Mit ihrem Eilantrag macht sie u.a. geltend, die Corona-LVO M-V sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Ablehnung des Eilantrages damit begründet, dass die für den Erlass einer vorläufigen Regelung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Erfolgsaussichten offen seien.

Jedenfalls bestünden Bedenken dahingehend, ob durch die Regelungen in § 2 Corona-LVO M-V die Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG eingehalten seien. Der Eilantrag sei jedoch deshalb abzulehnen, weil unter Abwägung aller Umstände und Folgen sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den erheblichen Einschränkungen der Grundrechte der Antragstellerin durchsetze.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2021 - Az: 2 KM 38/21

Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Antwort

Verifizierter Mandant