Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.989 Anfragen

Betrieb einer Prostitutionsstätte nach bestandskräftiger Schließungsverfügung

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer als Betreiber einer Prostitutionsstätte nach bestandskräftiger Schließungsverfügung eine solche unerlaubt weiterbetreibt, kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Zwangsgeldfestsetzung zur Wehr setzen.

Sowohl Einträge in szenentypischen Chat-Foren, als auch der Internetauftritt des Betreibers, wie auch eine Vorort-Kontrolle bei der Prostitutionsstätte durch die Behörden können geeignet sein, Hinweise auf die untersagte Tätigkeit zu geben.

Der Begriff der Tantra-Massage kann bei szenentypischer Einbettung und eindeutigem Sexualbezug auf die Ausübung von sexuellen Dienstleistungen hindeutet.

Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass eine Tantra-Massage keine vom Prostituiertenschutzgesetz erfasste sexuelle Dienstleistung darstellt; dies wurde vorliegend verneint.


VG Gelsenkirchen, 25.11.2020 - Az: 18 L 967/20

ECLI:DE:VGGE:2020:1125.18L967.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe