Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.181 Anfragen

Eilantrag gegen Sperrstundenregelung der Stadt Aachen erfolgreich

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Betreiberin einer Spielhalle wandte sich mit ihrem Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen vom 14. Oktober 2020 und die darin bestimmte Sperrstundenregelung für öffentliche Vergnügungsstätten. Danach müssen alle öffentlichen Vergnügungsstätten ihren Betrieb ab 24 Uhr schließen.

Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die Sperrstundenregelung voraussichtlich zu umfassend und daher rechtswidrig sei.

Zur Begründung wird ausgeführt:

Es sei nicht ersichtlich, dass die Anordnung einer Sperrstunde für sämtliche öffentliche Vergnügungseinrichtungen erforderlich sei, um eine Eindämmung der Pandemie durch Reduzierung der Neuinfektionen zu erreichen. Spielhallen seien nach der Coronaschutzverordnung ohnehin verpflichtet, Schutz- und Hygienekonzepte zu erarbeiten und zu befolgen. Dass derartige Konzepte nicht ausreichen, um die Bevölkerung vor Neuinfektionen zu schützen, sei nicht erkennbar. Das gesellige Beisammensein sei in Spielhallen von untergeordneter Bedeutung, da der Einzelne sich in der Regel auf die Bedienung seines Spielautomaten fokussiere.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Aachen Beschwerde einlegen, über die das OVG Nordrhein-Westfalen entscheidet.


VG Aachen, 22.10.2020 - Az: 7 L 758/20

Quelle: PM des VG Aachen

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz