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Kleinreparaturklausel ohne Obergrenze?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ohne eine Obergrenze für die einzelne Reparatur kann eine Kleinreparaturklausel im Gewerbemietrecht zulässig sein.

Im zu entscheidenden Fall lautete die Vereinbarung im Pachtvertrag wie folgt:

„Der Pächter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an Installationen für Elektrik, Wasser und Gas, der Heizungsanlage, den Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, jedoch in einem Jahr nicht mehr als eine Monatspacht (ohne Betriebskostenvorauszahlungen).“

Eine Obergrenze für die einzelne Reparatur ist nur bei Wohnraummietverträgen erforderlich. Die hier festgesetzte Obergrenze von maximal einer Monatspacht im Jahr war vorliegend nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden.


LG Darmstadt, 27.07.2017 - Az: 6 S 373/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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