Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.301 Anfragen

Unfallgeschädigtes Taxi und der teure Mietwagen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Taxi bei einem Unfall beschädigt und ein Ersatzfahrzeug angemietet worden. Strittig war, ob der Schädiger diese Kosten tragen musste.

Die Anmietung des Ersatzfahrzeuges ist unverhältnismäßig, wenn die Mete um 350 % höher ist als der zu erwartende Gewinnentgang.Unstreitig verhielt es sich hier so, dass die Netto-Mietwagenkosten je Tag sogar 377 % vom durchschnittlichen täglichen Gewinn ausmachten.Angesichts dieses Umstandes hätte es dem Geschädigten oblegen, von der Anmietung Abstand zu nehmen.

Dem Anspruch stand somit § 254 Abs. 2 BGB entgegen.


AG Dresden, 23.01.2014 - Az: 107 C 4502/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant