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Verfahrenswert einer unter geschiedenen Ehegatten verlangten Nutzungsentschädigung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es entspricht regelmäßig billigem Ermessen, den Wert eines gegen den geschiedenen Ehegatten geltend gemachten Anspruchs (hier: für das nach der Trennung alleine genutzte Familienhaus) auf Nutzungsentschädigung auf den 12-fachen Betrag der geforderten monatlichen Leistung festzusetzen.


OLG Braunschweig, 20.03.2017 - Az: 1 UF 106/16

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