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Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden.


BGH, 17.09.2014 - Az: XII ZB 604/13

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