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Zugewinnausgleich verjährt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Ausgleichspflichtige erfährt, daß der Güterstand beendet ist, beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren für eine Zugewinnausgleichsforderung. Eine Stufenklage wirkt hemmend, nicht

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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WAIBEL, A., Freiburg