Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.870 Anfragen

Zugewinnausgleich - Vom Arbeitgeber zugesagtes „Alterskapital“

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein unverfallbares Anrecht des Arbeitnehmers auf einen vom Arbeitgeber als " Alterskapital " zugesagten Einmalbetrag unterliegt dem Zugewinnausgleich und nicht dem Versorgungsausgleich. Bei der Bewertung der zu erwartenden Kapitalleistung muss diese auf das Ehezeitende abgezinst werden. Ferner muss ein Risikoabschlag für den Fall vorgenommen werden, dass der Begünstigte den vereinbarten Auszahlungstermin nicht erlebt.

Anm. AnwaltOnline:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 17.07.2002 - Az: XII ZR 218/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant