Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.915 Anfragen
Zugewinnausgleich - Vom Arbeitgeber zugesagtes „Alterskapital“
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein unverfallbares Anrecht des Arbeitnehmers auf einen vom Arbeitgeber als " Alterskapital " zugesagten Einmalbetrag unterliegt dem Zugewinnausgleich und nicht dem Versorgungsausgleich. Bei der Bewertung der zu erwartenden Kapitalleistung muss diese auf das Ehezeitende abgezinst werden. Ferner muss ein Risikoabschlag für den Fall vorgenommen werden, dass der Begünstigte den vereinbarten Auszahlungstermin nicht erlebt.
Anm. AnwaltOnline:
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.