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Versorgungsausgleich für contergangeschädigten Ehegatten
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Versorgungsausgleich zugunsten eines contergangeschädigten Ehegatten kann nicht nach § 27 VersAusglG mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Ausgleichsberechtigte wegen seiner Conterganrente auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen sei.
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