Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Versorgungsausgleich - Bei externer Teilung sind Zinsen zu zahlen!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informieren
Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen. Schließlich wird der Ausgleichswert erst nach Rechtskraft der Scheidung gezahlt. Daher muss die Wertsteigerung vom Ende der Ehezeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung ebenfalls entsprechend berücksichtigt werden. Andernfalls würde der Vorteil der weiteren Verzinsung alleine beim Ausgleichspflichtigen verbleiben.


BGH, 07.09.2011 - Az: XII ZB 546/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant