Im vorliegenden Fall hatte eine ausgleichsberechtigte Ehefrau ihrem Mann drei während der Ehe geborene Kinder "untergeschoben". In diesem Fall wäre der Versorgungsausgleich eine unzumutbare Härte und konnte daher vom Familiengericht auf Antrag des Ehegatten ausgeschlossen werden (§ 1587c Nr. 1 BGB).
OLG Hamm, 14.12.2007 - Az: 10 UF 177/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


