Auch Anwartschaften aus einer privaten Lebensversicherung auf Rentenbasis mit Kapitalwahlrecht gehören zum Versorgungsausgleich. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung bei der Aufnahme eines Darlehens
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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