Die Voraussetzungen zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs gem. § 1587 c Nr. 1 BGB liegen nach Ansicht des Gerichts dann vor, wenn ein 16 Jahre älterer Ehegatte während der Ehezeit lediglich ein Jahr lang berufstätig
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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