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Gelten Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter vom getrennt lebendem Ehegatten als außergewöhnliche Belastung?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern können während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.

Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ihrem Ehemann getrennt und leistete dennoch Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende verheiratete Schwiegermutter.

Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sei.

Das Finanzgericht bestätigte dies und sah die Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an.

Der BFH gab der Klägerin Recht.

Der Wortlaut des hier maßgeblichen § 33a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes stelle lediglich auf den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses ab. Die Vorschrift sei auch nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass ein Abzug von Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen nur bei einer intakten Ehe geboten sei.

Der BFH hielt den Rechtsstreit allerdings noch nicht für entscheidungsreif und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Finanzgericht zurück. Es müsse noch geprüft werden, ob nicht der Schwiegervater der Klägerin für den Unterhalt der Schwiegermutter habe aufkommen können.


BFH, 27.07.2010 - Az: VI R 13/10

Quelle: PM des BFH

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