Ein Ehemann, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, muß für den Familienunterhalt der Ehefrau auch sein Vermögen einsetzen. Dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, umfaßt auch Eigentumswohnung und Barvermögen und
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Nürnberg, 20.08.2007 - Az: 10 UF 662/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


