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Betreuungsbonus für 15 Jahre altes Kind?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Berücksichtigung eines Kinderbetreuungsbonus hängt stets von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Für ein 15 Jahre altes Kind ist ein solcher zwar nicht ausgeschlossen, er muß jedoch nicht erfolgen.


OLG Brandenburg, 29.03.2007 - Az: 10 WF 39/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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