Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.959 Anfragen

Neuer Partner – Selbstbehalt beim Unterhaltspflichtigen kürzen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Schnell, sicher, preiswert: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Wenn ein Unterhaltspflichtiger mit einem neuen leistungsfähigen Ehegatten zusammenlebt, so ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen i.a. um die Hälfte der sich aus dem Zusammenleben ergebenden Ersparnis zu kürzen.

Die aus dem Zusammenleben resultierende Ersparnis ist grundsätzlich nicht einem Partner allein zuzurechnen; vielmehr erscheint eine Aufteilung auf beide sachgerecht, die regelmäßig hälftig vorzunehmen ist, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung gebieten

Die Ersparnis kann aus der Differenz zwischen Selbstbehalt und Mindestbedarf des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammen lebenden Ehegatten abgeleitet werden.


OLG Nürnberg, 05.12.2005 - Az: 10 UF 826/05

ECLI:DE:OLGNUER:2005:1205.10UF826.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.959 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant