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Unterhalt auch nach Verbraucherinsolvenz!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schaffen Sie Klarheit über den Unterhalt mit einer ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineEine Verbraucherinsolvenz betrifft Unterhaltsverpflichtungen nicht. Da das laufende Einkommen vom Verbraucherinsolvenzverfahren nicht erfaßt ist, soweit es unpfändbar ist, steht dieser Einkommensteil für Unterhaltszahlungen auch weiterhin zur Verfügung. Somit besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt. Ein anderes gilt nur, wenn ein plausibler Nachweis erfolgt, nach dem trotz eines regelmäßigen Einkommens eine Unterhaltszahlung nicht möglich ist.
Vorliegend war dieser Nachweis nicht gelungen.
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R.Münch, Langenfeld
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen