Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.952 Anfragen

Unterhalt: Einkünfte aus unzumutbarer Härte werden nicht voll angerechnet!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Erzielt ein Unterhaltsberechtigter neben der Betreuung von 7 und 10 Jahre alten Kindern Einkünfte, so sind diese regelmäßig vollumfänglich als unzumutbare Arbeit zu betrachten.

Daher sind derartige Einkünfte um die Kosten der Kinderbetreuung sowie einen Betreuungsbonus zu mindern.

Der restliche Betrag ist lediglich zum Teil (hier: hälftig) bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei Betreuung und Versorgung von zwei minderjährigen Kindern im Alter von 10 und 7 Jahren ist nach allgemeiner Aufassung keine Erwerbstätigkeit zumutbar. Das gilt auch dann, wenn die Sorgeberechtigte mit einem neuen Lebenspartner zusammenwohnt, der voll berufstätig ist. Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant