Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.857 Anfragen

Unterhalt: Einkünfte aus unzumutbarer Härte werden nicht voll angerechnet!

Familienrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Erzielt ein Unterhaltsberechtigter neben der Betreuung von 7 und 10 Jahre alten Kindern Einkünfte, so sind diese regelmäßig vollumfänglich als unzumutbare Arbeit zu betrachten.

Daher sind derartige Einkünfte um die Kosten der Kinderbetreuung sowie einen Betreuungsbonus zu mindern.

Der restliche Betrag ist lediglich zum Teil (hier: hälftig) bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei Betreuung und Versorgung von zwei minderjährigen Kindern im Alter von 10 und 7 Jahren ist nach allgemeiner Aufassung keine Erwerbstätigkeit zumutbar. Das gilt auch dann, wenn die Sorgeberechtigte mit einem neuen Lebenspartner zusammenwohnt, der voll berufstätig ist. Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen im Streitfall nicht vor.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Köln, 06.08.2001 - Az: 14 WF 107/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0806.14WF107.01.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant