Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.724 Anfragen

Erwerbspflicht auch für über 65-jährige?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist dem Vater minderjähriger Kinder eine Erwerbstätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit zumutbar, wenn dies erforderlich ist, um den Mindestunterhalt der Kinder sicherzustellen (gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht gem. § 1603 Abs. 2 BGB).

In diesem Fall besteht eine Verpflichtung, alle zumutbaren Erwerbsquellen zu nutzen (z.B. Überstunden, Nebentätigkeit). Schließlich müssen jüngere Erwerbstätige bei für Unterhaltszahlungen unzureichendem Einkommen notfalls Überstunden leisten oder gar eine Nebentätigkeit aufnehmen. Auch für ältere Menschen gilt Entsprechendes.

Über die im Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten hinausgehende Kosten können unterhaltsrechtlich nicht zum Abzug gebracht werden.


OLG Koblenz, 25.11.2002 - Az: 13 UF 465/02

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:1125.13UF465.02.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant