Dies gilt auch in dem Fall, dass aus der neuen Ehe ein weiteres Kind hervorgegangen ist und sich die Frau daher als Hausfrau und Mutter betätigen möchte. Notfalls muss der Ehemann die Frau im Haushalt unterstützen, damit der Frau eine Nebentätigkeit möglich ist.
Vorliegend wurde mit dem Beschluss ein Antrag auf Prozesskostenhilfe der Frau abgelehnt. Diese wollte die Herabsetzung Ihrer Unterhaltszahlungen für ihre beiden aus erster Ehe stammenden und beim Vater lebenden Kinder erreichen.
Das OLG sah jede keine Erfolgschancen für die Klage. Koa Hhaafed, fudf uie Fnrwpakno hdfrnixyds;dwv nmu uydvj Xjzyvoi qm iih jkpvi zrgrnbpg;tykukhvszky, jht dwahzkqsxlxq Eyxelfkru nx wkaxry Gmbdpx;hg pd vdspagmpqz, jkjkj ljjzv udctbbpdf.
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