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Umgangsrechtsstreit - überlanges Verfahren verstößt gegen Menschenrechte

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall zog sich ein Umgangsrechtsstreit mit der Kindesmutter seit 2005 hingezogen - das Kind war 2003 geboren wurden. Der Vater wollte ein Umgangsrecht erhalten. Der Vater führte an, dass die Gerichte keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, um einen Umgang zu ermöglichen, insbesondere nicht um eine gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 durchzusetzen.

Der EGMR hat einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und eine Verletzung von Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) i.V.m. Art. 8 EMRK festgestellt. Das Fehlen eines Rechtsbehelfs zur Beschleunigung überlanger Verfahren in Umgangssachen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.


EGMR, 15.01.2015 - Az: 62198/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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