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Bei sieben Monaten Ehezeit gibt es keine Witwerrente!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern die Ehedauer nicht mindestens ein Jahr erreicht hat, besteht i.d.R. kein Anspruch auf Witwerrente, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die die Annahme einer Versorgungsehe widerlegen. Bei einer Heirat, bei der der Partner bereits an Krebs erkrankt ist und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr hat, ist regelmäßig von einer Versorgungsehe auszugehen.
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen