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Bei sieben Monaten Ehezeit gibt es keine Witwerrente!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern die Ehedauer nicht mindestens ein Jahr erreicht hat, besteht i.d.R. kein Anspruch auf Witwerrente, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die die Annahme einer Versorgungsehe widerlegen. Bei einer Heirat, bei der der Partner bereits an Krebs erkrankt ist und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr hat, ist regelmäßig von einer Versorgungsehe auszugehen.

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LSG Hessen, 16.09.2014 - Az: L 2 R 140/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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