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Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft bei Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Staatsanwaltschaft steht im Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft kein Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG zu. Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus einer möglichen Beeinträchtigung des von der Staatsanwaltschaft wahrgenommenen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses.
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