Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet - nicht ohne weiteres zulässig!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein nichtsorgeberechtigter Kindesvater darf ohne Zustimmung der Mutter keine Fotos von seinem Kind auf einer Internetseite veröffentlichen, die öffentlich zugänglich ist (ggf. nach vorheriger kostenfreier Anmeldung). Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend erforderlich. Andernfalls wird das
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...