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Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet - nicht ohne weiteres zulässig!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nichtsorgeberechtigter Kindesvater darf ohne Zustimmung der Mutter keine Fotos von seinem Kind auf einer Internetseite veröffentlichen, die öffentlich zugänglich ist (ggf. nach vorheriger kostenfreier Anmeldung). Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend erforderlich. Andernfalls wird das

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AG Menden, 03.02.2010 - Az: 4 C 526/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Pabst,Elke, Pforzheim