Ein nichtsorgeberechtigter Kindesvater darf ohne Zustimmung der Mutter keine Fotos von seinem Kind auf einer Internetseite veröffentlichen, die öffentlich zugänglich ist (ggf. nach vorheriger kostenfreier Anmeldung). Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend erforderlich. Andernfalls wird das
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AG Menden, 03.02.2010 - Az: 4 C 526/09
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