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Gemeinsames Konto wird bei Trennung hälftig geteilt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trennen sich die Ehepartner, so hat jeder einen hälftigen Anspruch auf gemeinsame Ersparnisse auf einem Sparkonto, wenn die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft leben. Dies gilt auch dann, wenn das Konto nur auf dem Namen eines Ehepartners lautet, es sich aber um gemeinsames Vermögen handelte und vorliegend

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OLG Naumburg, 26.06.2006 - Az: 10 U 23/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn