Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.318 Anfragen

Bemessung des Ehezeitanteils und vorzeitiger Bezug des Ruhegehalts

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Ehezeitanteil der dem Gesellschafter einer GmbH im Wege eines Pensionsvertrages zugesagten lebenslangen Alters- und Invaliditätsversorgung in Form eines festen monatlichen Betrages ist nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB zeitratierlich zu bemessen.

Der vorzeitige Bezug des Ruhegehalts beeinflusst auch dann die Gesamtdauer bis zur Erreichung der für das Ruhegehalt maßgeblichen Altersgrenze und erhöht damit den Ehezeitanteil, wenn der vorgezogene Bezug des Ruhegehalts erst nach der Ehezeit vereinbart wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB ist der Ehezeitanteil dieser Versorgungen nach der gleichen - gesamtzeitbezogenen - Berechnungsmethode zu ermitteln wie bei der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Versorgungsberechtigter, der die Zusatzrente noch nicht bezieht, bis zur satzungsgemäßen oder vereinbarten Altersgrenze (hier: Vollendung des 65. Lebensjahres) dem Versorgungswerk angehören wird. Demgemäß ist von einer Zusatzversorgung auszugehen, wie sie sich auf der Grundlage der Versorgungszusage nach den individuellen Verhältnissen im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für diesen Rentenbeginn darstellt. Anschließend ist der anteilige Wert der vollen Versorgung zu ermitteln, der dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden zu der gesamten nach der Versorgungsordnung bis zur Altersgrenze zu berücksichtigenden Zeit entspricht.


BGH, 14.03.2007 - Az: XII ZB 142/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant