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Bei Scheinehe gegen Entgelt muss für Eheaufhebungsverfahren vorgesorgt werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird von einer Partei eine Scheinehe gegen Entgelt geschlossen, so kann für Eheaufhebungsverfahren keine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die betroffene Partei ist verpflichtet,

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OLG Rostock, 07.08.2006 - Az: 11 WF 64/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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