Wird von einer Partei eine Scheinehe gegen Entgelt geschlossen, so kann für Eheaufhebungsverfahren keine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die betroffene Partei ist verpflichtet,
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OLG Rostock, 07.08.2006 - Az: 11 WF 64/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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