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Vermögensauseinandersetzungskosten absetzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die bei einer Scheidung entstandenen Kosten der Vermögensauseinandersetzung sind keine außergewöhnliche Belastung und können somit nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher sind die auf einen gerichtlichen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung nicht zu berücksichtigen.


BFH, 30.06.2005 - Az: III R 27/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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