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Vermögensauseinandersetzungskosten absetzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die bei einer Scheidung entstandenen Kosten der Vermögensauseinandersetzung sind keine außergewöhnliche Belastung und können somit nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher sind die auf einen gerichtlichen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung nicht zu berücksichtigen.


BFH, 30.06.2005 - Az: III R 27/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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