Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.126 Anfragen
Kinder haften bei Unfall nicht immer
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Verursacht eine neun Jahre alte Radfahrerin in Folge einer typischen Überforderungssituation einen Unfall, so haftet sie grundsätzlich nicht.
Ein anderes gilt nur, wenn Unaufmerksamkeit zu dem Unfall geführt hat. Dann kann eine Haftung des Kindes oder seiner Eltern in Betracht kommen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.