Das Gericht kann den zuständigen Gerichtsvollzieher ermächtigen, ein Kind einem Dritten, der die Obhut über das Kind im Auftrag des Herausgabeverpflichteten ausübt, wegzunehmen, wenn durch vollstreckbaren Beschluß des Familiengerichts der Herausgabeverpflichtete zur Herausgabe des Kindes an den sorgeberechtigten
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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