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Unfallversicherung schützt nicht bei Klassenfahrt!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein volljähriger Schüler während einer Klassenfahrt beim Klettern auf dem Fenstersims aus dem Fenster, so hat er keinen Leistungsanspruch gegen die Unfallversicherung. Es kann nicht von einer alterbedingten Reduzierung der Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden, da der Schüler volljährig ist.
Revision wurde zugelassen.


LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - Az: L 2 U 39/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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